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Kurzfassung: | Leisten Sie regelmäßig Zahlungen an andere Bauunternehmer oder erbringen Sie selbst Bauleistungen, dann sollten Sie prüfen, ob die Freistellungsbescheinigungen zur Bauabzugsteuer über den Jahreswechsel hinaus noch gültig sind. Wenn nicht, besteht Handlungsbedarf. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), Heft 1 |
Seite/n: | 20 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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