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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Ist das Kind noch in Ausbildung oder studiert, können Eltern die Beitragszahlungen zur gesetzlichen, zur freiwilligen Basiskrankenversicherung und Pflegeversicherung wie eigene Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Der BFH hat nun strenge Steuerspielregeln für Eltern festgelegt.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 12
 
Seite/n:     14
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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