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Kurzfassung: | Sind Sie mit dem Inhalt eines Steuerbescheids nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen. Bis wann der Einspruch spätestens beim Finanzamt eingereicht werden muss, darüber schieden sich bisher die Geister. Der Bundesfinanzhof hat nun jedoch ein Machtwort gesprochen. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 12 |
Seite/n: | 18-20 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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