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Kurzfassung:     
 
Es wird dargelegt, unter welchen Umständen bauaufsichtlich zugelassene Flugasche aus dem Hochofenprozess als Betonzusatzstoff verwendet werden darf und welche Eigenschaften bei der Prüfzeichen- bzw. Zulassungsprüfung sowie bei der Eigen- und Fremdüberwachung nachzuweisen sind.
 
Erschienen in:     Beton- und Stahlbetonbau 82 (1987), Heft 8
 
Seite/n:     219-224
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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