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Kurzfassung: | Es wird dargelegt, unter welchen Umständen bauaufsichtlich zugelassene Flugasche aus dem Hochofenprozess als Betonzusatzstoff verwendet werden darf und welche Eigenschaften bei der Prüfzeichen- bzw. Zulassungsprüfung sowie bei der Eigen- und Fremdüberwachung nachzuweisen sind. |
Erschienen in: | Beton- und Stahlbetonbau 82 (1987), Heft 8 |
Seite/n: | 219-224 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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