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Autor(en):     
 
Helbig, M.
 
Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Werden Lüftungsanlagen mit den in der Wärmeschutzverordnung spezifizierten Anforderungen eingesetzt, darf der Lüftungswärmebedarf um einen Faktor vermindert werden. Die Feststellung dieses Abminderungsfaktors erfolgt in einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik, in der ein Kennfeld mit Werten des Abminderungsfaktors für den Lüftungswärmebedarf festgelegt wird. Dieses Kennfeld ermöglicht dem Planer, den in Abhängigkeit von der zu erstellenden Lüftungsanlage anzusetzenden Abminderungsfaktor zu ermitteln. Die tatsächlich zu erzielende Energieeinsparung hängt nicht zuletzt vom Nutzerverhalten ab. Effektive Energieeinsparung ist nicht nur von der Technik abhängig, sondern auch vom Verhalten der Menschen, die diese Technik nutzen.
 
Erschienen in:     Bauphysik 21 (1999), Heft 5
 
Seite/n:     197-204
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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