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Autor(en):     
 
Kudella, P.
 
Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Böschungsvernagelungen sind "konstruktive Böschungssicherungen" nach §12.4 der neu eingeführten DIN 1054:2005. Der Standsicherheitsnachweis erfolgt nach den Regeln des GZ (Grenzzustand) 1C. Gewichtsstützmauern hingegen sind Flachgründungen, die gemäß §7 nach GZ 1B nachzuweisen sind. Wie soll nun mit Stützkonstruktionen verfahren werden, bei denen eine Stützwand und Bodennägel zusammenwirken, wie z. B. bei der nachträglichen Vernagelung nicht ausreichend standsicherer historischer Stützkonstruktionen? Es wird eine im Sinne der neuen Normung konsistente Vorgehensweise vorgeschlagen, bei der die Resttragfähigkeit der Stützwand berücksichtigt werden kann.
 
Erschienen in:     Bautechnik 82 (2005), Heft 12
 
Seite/n:     912-922
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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