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Kurzfassung: | Weist ein Bauunternehmer in einer Rechnung versehentlich Umsatzsteuer aus, obwohl er beispielsweise eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, muss er diese Umsatzsteuer nach § 14c UStG ans Finanzamt bezahlen. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen jedoch eine Rechnungsberichtigung möglich. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 36 (2013), Heft 12 |
Seite/n: | 18 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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