Titel: | Positiv-Urteil: Keine Doppelbestrafung bei Darlehensausfall |
Kurzfassung: | Leiht sich ein Gesellschafter von seiner GmbH Geld, weil er von der Bank keinen Kredit mehr bekommt, ruft ein solches Darlehen den Betriebsprüfer auf den Plan. Denn: Werden keine Sicherheiten vereinbart, und das Darlehen fällt wegen Zahlungsunfähigkeit des Gesellschafters aus, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), Heft 3 |
Seite/n: | 19 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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