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Kurzfassung: | Gerade kleine und mittelständische Unternehmer müssen bei Betriebsprüfungen des Finanzamts meist tief in die Tasche greifen und Steuern nachzahlen. Doch liegen die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag vor, können die Steuernachzahlungen “kleingerechnet” werden. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), Heft 4 |
Seite/n: | 16 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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