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Titel:     
 
Beraterkosten bei Selbstanzeige als Werbungskosten abziehbar
 
Kurzfassung:     
 
Da immer mehr prominente Steuerhinterzieher medienwirksam harte Strafen einstecken müssen, erklären immer mehr Kapitalanleger bislang nicht versteuerte Kapitaleinnahmen im Rahmen einer Selbstanzeige nach. In der Praxis stellt sich hierbei die Frage, ob die mit der Selbstanzeige entstandenen Kosten sogar als Werbungskosten abziehbar sind.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), Heft 6
 
Seite/n:     18-19
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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