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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Ob für Bauleistungen die Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG zur Anwendung kommt, hängt nach neuer Rechtslage davon ab, ob der Auftraggeber die erhaltene Bauleistung seinerseits wieder für Bauleistungen verwendet - wir haben bereits hierüber in einer der letzten UBB-Ausgaben berichtet. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt in einem Infoschreiben zahlreiche aktuelle Zweifelsfragen beantwortet. Hier drei typische Fragen aus der Praxis und praxistaugliche Antworten.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), Heft 7
 
Seite/n:     18-19
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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