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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Angestellte Bauhandwerker, Bauleiter und Monteure können beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung für 2013 höhere Werbungskosten geltend machen. Möglich macht es ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), nach dem Großbaustellen keine regelmäßige Arbeitsstätte darstellen.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), Heft 8
 
Seite/n:     14
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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