Logo Ernst und Sohn

Vorschau

Titel:     
 
Neuer Grunderwerbsteuersatz
 
Kurzfassung:     
 
Zum 1.1.2015 kletterte der Grunderwerbsteuersatz in Nordrhein-Westfalen von 5% auf 6,5% und im Saarland von 5, 5% auf 6,5%. In der Praxis stellt sich die Frage, welcher Grunderwerbsteuersatz fällig wird, wenn die Kaufpreiszahlung bzw. der Übergang von Nutzen und Lasten erst 2015 erfolgte. Die Antwort kommt aktuell von der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 3
 
Seite/n:     19
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



Ich möchte die Zeitschrift kennenlernen

Abonnenten des "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" können diesen Artikel kostenfrei downloaden.

Ich bin Abonnent

Als Abonnent der Zeitschrift "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" loggen Sie sich bitte mit Ihrer Kundennummer und PLZ ein.

Kundennummer


Postleitzahl