Titel: | Neuer Grunderwerbsteuersatz |
Kurzfassung: | Zum 1.1.2015 kletterte der Grunderwerbsteuersatz in Nordrhein-Westfalen von 5% auf 6,5% und im Saarland von 5, 5% auf 6,5%. In der Praxis stellt sich die Frage, welcher Grunderwerbsteuersatz fällig wird, wenn die Kaufpreiszahlung bzw. der Übergang von Nutzen und Lasten erst 2015 erfolgte. Die Antwort kommt aktuell von der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 3 |
Seite/n: | 19 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
Ich möchte die Zeitschrift kennenlernen
Abonnenten des "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" können diesen Artikel kostenfrei downloaden.
|
Ich bin AbonnentAls Abonnent der Zeitschrift "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" loggen Sie sich bitte mit Ihrer Kundennummer und PLZ ein. |