Titel: | Kein Bewertungsabschlag bei Waren- und Tankgutscheinen |
Kurzfassung: | Wenden Sie einem Mitarbeiter jeden Monat einen Waren- oder Tankgutschein zu, fällt dafür keine Steuer an, wenn der Wert des Gutscheins nicht über 44 Euro im Monat liegt. Wird diese Freigrenze um nur einen Cent überschritten, droht die Lohnsteuerpflicht. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 3 |
Seite/n: | 18 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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