Titel: | Ist-Besteuerung bei Umsatzsteuer auch ohne Genehmigung erlaubt |
Kurzfassung: | Die Umsatzsteuer (USt) für Leistungen eines Handwerkers wird normalerweise bereits in dem Zeitpunkt fällig, wenn die Leistung abgeschlossen ist (so genannte Soll-Besteuerung). Für Handwerker besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit der Ist-Besteuerung. Hier wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn der Kunde die Rechnung begleicht. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 3 |
Seite/n: | 9 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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