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Kurzfassung: | Haben Sie 2014 von einem Spezialisten ein Online-Portal bzw. einen Online-Shop für Ihr Unternehmen erstellen lassen, ist für das Finanzamt die Sache klar. Diese Kosten sind aktivierungspflichtig und müssen über einen Zeitraum von 5 bis 7 Jahren abgeschrieben werden. Doch so klar, wie das Finanzamt meint, ist die Aktivierung keinesfalls. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 7 |
Seite/n: | 16 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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