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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Haben Sie 2014 eine Immobilie verkauft und daraus einen Gewinn erzielt, müssen Sie diesen oftmals hohen Gewinn nicht zwingend in 2014 versteuern. Sie können auch eine Rücklage bilden und den erzielten Veräußerungsgewinn auf eine Immobilie übertragen, die in den nächsten vier Jahren gekauft wird. Die Aufteilung des Veräußerungsgewinns in einen Anteil Grund und Boden und Gebäude sowie die Aufteilung des Kaufpreises für die neue Immobilie in Grund und Boden und Gebäude ist elementar.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 7
 
Seite/n:     16-17
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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