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Titel:     
 
Poststreik: Sonderregeln gelten
 
Kurzfassung:     
 
Bahnstreik, Pilotenstreik, Poststreik: Das zehrt alles ganz schön an unseren Nerven. Ein Poststreik ist nicht nur nervig, er kann auch Ärger mit dem Finanzamt nach sich ziehen. Dann nämlich, wenn ein Steuerbescheid deutlich später bei Ihnen im Briefkasten landet und Sie deshalb die einmonatige Einspruchsfrist versäumt haben.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 8
 
Seite/n:     19
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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