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Kurzfassung: | GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer in der Bauwirtschaft haben (unter anderem) ein steuerliches Problem. Arbeiten sie - was ja nicht allzu selten passiert - am Wochenende, an Feiertagen oder in der Nacht, steht ihnen grundsätzlich erst einmal kein Zuschlag für Feiertags- oder Nachtarbeit zu. Zahlt die GmbH ihm dennoch solche Zuschläge aus, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 9 |
Seite/n: | 13 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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