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Titel:     
 
Umsatzsteuerberichtigung bei Sicherheitseinbehalt
 
Kurzfassung:     
 
Nachdem der Bundesfinanzhof bereits 2013 geurteilt hat, dass der Sicherheitseinbehalt für Baumängel zu einer Berichtigung der Umsatzsteuer führen kann, hat das Bundesfinanzministerium nun die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerberichtigung vorgegeben.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 10
 
Seite/n:     16-17
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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