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Titel:     
 
Fugenkonstruktionen in chemisch belasteten Betonbauteilen.
 
Kurzfassung:     
 
Der 19g des Wasserhaushaltsgesetzes verlangt in seinem Besorgnisgrundsatz, daß beim Betrieb von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenen Flüssigkeiten (LAU-Anlagen) "eine Verunreinigung des Grundwassers nicht zu besorgen ist". Diesem Besorgnisgrundsatz muß ein entsprechendes Bauwerk im ganzen genügen, das heißt, auch einzelne Details, wie z.b. Fugen, müssen in letzter Konsequenz dauerhaft und dicht sein. Inwieweit übliche Fugenkonstruktionen in unbeschichteten Betonbauteilen den Anforderungen standhalten, soll im folgenden Beitrag untersucht werden.Die in den Artikel eingeflossenen Untersuchungen werden im Rahmen des Projektes "Sicherheit von Betonkonstruktionen technischer Anlagen für umweltgefährdende Stoffe" durchgeführt und mit Mitteln des Bundesministers für Forschung und Technologie unter dem Förderkennzeichen 13RG90102 gefördert. Ausführender des Projektes ist der Deutsche Ausschuß für Stahlbeton. Ausführliche Veröffentlichungen erscheinen in der Schriftenreihe des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton.
 
Erschienen in:     Bautechnik 70 (1993), Heft 5
 
Seite/n:     252-258
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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