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Titel:     
 
Ist-Besteuerung ohne Antrag?
 
Kurzfassung:     
 
Gewerbliche Unternehmer, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln und deren Vorjahresumsatz nicht über 500.000 Euro lag, profitieren umsatzsteuerlich von der Ist-Besteuerung (§ 20 Abs. 1 UStG). Kann das Finanzamt einem Bauunternehmer einen Strich durch die Rechnung machen, wenn er die Ist-Besteuerung nicht extra beantragt hat? Die Antwort kommt aktuell vom Bundesfinanzhof.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 12
 
Seite/n:     12
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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