Logo Ernst und Sohn

Vorschau

Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Beauftragen Kunden einen Bauhandwerker mit Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in ihrem Privathaushalt, können sie für diese Leistungen in ihrer Einkommensteuererklärung eine Steueranrechnung nach § 35a Abs. 3 EStG beantragen. Für Handwerkerleistungen, die nicht “im Haushalt” stattfinden, lehnen die Finanzämter die Steueranrechnung jedoch ab. Doch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) könnte nun eine Trendwende bringen.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 12
 
Seite/n:     18
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



Ich möchte die Zeitschrift kennenlernen

Abonnenten des "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" können diesen Artikel kostenfrei downloaden.

Ich bin Abonnent

Als Abonnent der Zeitschrift "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" loggen Sie sich bitte mit Ihrer Kundennummer und PLZ ein.

Kundennummer


Postleitzahl