Logo Ernst und Sohn

Vorschau

Titel:     
 
Werkstattwagen privat genutzt: Wer muss Steuern zahlen?
 
Kurzfassung:     
 
Normalerweise gingen die Finanzämter bisher davon aus, dass ein Werkstattwagen sich nicht für eine Privatnutzung eignet und verzichteten deshalb auf die Besteuerung einer Privatnutzung. Ein Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt bringt diese Auffassung nun ins Wanken.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 39 (2016), Heft 4
 
Seite/n:     14
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



Ich möchte die Zeitschrift kennenlernen

Abonnenten des "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" können diesen Artikel kostenfrei downloaden.

Ich bin Abonnent

Als Abonnent der Zeitschrift "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" loggen Sie sich bitte mit Ihrer Kundennummer und PLZ ein.

Kundennummer


Postleitzahl