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Titel:     
 
Messekosten: Hinzurechnung zum Gewerbeertrag!
 
Kurzfassung:     
 
Bei Betriebsprüfungen sind die Messekosten seit 2008 ein Dauerstreitthema. Hintergrund ist, dass die Prüfer die Ausgaben für eine gemietete Messefläche anteilig dem Gewerbeertrag hinzurechnen. Rückendeckung bekamen die Finanzbeamten nun vom Finanzgericht München. Doch das letzte Wort in dieser Angelegenheit ist noch nicht gesprochen.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 39 (2016), Heft 4
 
Seite/n:     15
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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