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Kurzfassung: | Bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern führen Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Das Finanzgericht Münster stellte nun klar, dass diese Grundsätze auch für einen “faktischen” Geschäftsführer gelten. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 39 (2016), Heft 5 |
Seite/n: | 12 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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