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Autor(en):     
 

 
Titel:     
 
Was ist neu nach der Reform des Vergaberechts?
 
Kurzfassung:     
 
Wer in einem Bauunternehmen oder in der Verwaltung mit der Vergabe öffentlicher (Bau-)Aufträge betraut ist, muss sich in manchen Bereichen erheblich umstellen. Seit April ist inzwischen das neue Vergaberecht in Kraft. In den Bereichen ab den EU-Schwellenwerten hat sich die Landschaft der Vorschriften umfassend geändert. Aber auch in den Bereichen unterhalb dieser magischen Vergabeschwellen gibt es Neuerungen. Die schlechte Nachricht: Die Änderungen sind damit noch nicht abgeschlossen. Für die nationalen Vergabeverfahren stehen noch weitere Neuerungen an. Die entsprechenden Gremien arbeiten bereits an einer Neufassung auch des ersten Abschnittes von Teil A der VOB. Der UBB stellt die wesentlichen Neuregelungen in einem kleinen Überblick für die tägliche Praxis vor.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 39 (2016), Heft 6
 
Seite/n:     10-13
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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