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Titel:     
 
Ist-Versteuerung auch ohne Genehmigung?
 
Kurzfassung:     
 
Die Versteuerung von Umsätzen nach vereinnahmten Entgelten (= Ist-Versteuerung) muss normalerweise beim Finanzamt beantragt und von diesem genehmigt werden. Doch die OFD Karlsruhe spricht sich für die rückwirkende Genehmigung aus, wenn kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 39 (2016), Heft 6
 
Seite/n:     18
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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