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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Wird ein Handwerksbetrieb in der Rechtsform einer GmbH geführt, profitieren GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer nicht nur von ihrem Gehalt und Tantiemen, sondern auch von Gewinnausschüttungen der GmbH. Doch beim Zufluss solcher Gewinnausschüttungen müssen GmbH-Gesellschafter eine Besonderheit beachten, um nicht steuerliche Nachteile zu erleiden.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 39 (2016), Heft 6
 
Seite/n:     9
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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