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Kurzfassung: | Wird ein Handwerksbetrieb in der Rechtsform einer GmbH geführt, profitieren GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer nicht nur von ihrem Gehalt und Tantiemen, sondern auch von Gewinnausschüttungen der GmbH. Doch beim Zufluss solcher Gewinnausschüttungen müssen GmbH-Gesellschafter eine Besonderheit beachten, um nicht steuerliche Nachteile zu erleiden. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 39 (2016), Heft 6 |
Seite/n: | 9 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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