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Titel:     
 
Transporter mit Privatnutzung?
 
Kurzfassung:     
 
Nutzt ein Bauunternehmer einen betrieblichen Firmenwagen und führt kein Fahrtenbuch, wird eine Privatnutzung unterstellt, und es muss dem Gewinn ein Privatnutzungsanteil hinzugerechnet werden. Dies kann jedoch widerlegt werden, wenn sich ein Dienstwagen nicht für Privatfahrten eignet.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 39 (2016), Heft 8
 
Seite/n:     15
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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