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Titel:     
 
Finanzamt kleinlich bei Kalendern
 
Kurzfassung:     
 
Schenken Sie Kunden und Geschäftspartnern wertvolle ledergebundene Kalender mit Ihrem Firmenlogo, dürften Sie diese Ausgaben als klassische Werbeaufwendungen verbuchen. Das Finanzamt könnte sich bei dieser Verbuchung jedoch kleinlich zeigen und den Betriebsausgabenabzug sowie die Vorsteuererstattung versagen.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 39 (2016), Heft 8
 
Seite/n:     15
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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