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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Haben Sie sich dafür entschieden, für Sachzuwendungen an Geschäftspartner und Kunden die 30%ige Pauschalsteuer nach § 37b EStG ans Finanzamt abzuführen, haben Sie die Beschenkten quasi “freigekauft”. Die Beschenkten müssen den Wert der Präsente nicht mehr als Einnahme versteuern. Die Versteuerung haben ja Sie durch die Zahlung der Pauschalsteuer geleistet. Doch Sie können das wieder rückgängig machen.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), Heft 1
 
Seite/n:     15
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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