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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main weist auf eine brisante Fallgestaltung hin, die in der Praxis vielfach zu erheblichen Steuernachteilen führt. Gemeint sind Abfindungszahlungen an den Kommanditisten einer GmbH & Co. KG, der gleichzeitig Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist und eine Abfindung erhält. Diese Abfindung kann nicht begünstigt besteuert werden.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), Heft 2
 
Seite/n:     10
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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