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Autor(en):     
 
Sindermann, Thomas; Knopp, Alexander
 
Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Seit Neujahr gilt das neue Bauvertragsrecht im BGB. Aus baubetrieblicher Sicht sind insbesondere die geänderten Vorgaben für die Vergütungsanpassung bei Auftraggeberanordnungen beachtlich. Während die Nachtragsvergütung bei der VOB/B durch kalkulatorische Fortschreibung der Urkalkulation ermittelt wird, bestimmt sich die Nachtragsvergütung jetzt vor allem nach den tatsächlich erforderlichen Kosten der angeordneten Nachtragsleistung. Was bedeutet das für die tägliche Praxis?
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 1
 
Seite/n:     10-11
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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