Autor(en): | Mecking, Volker |
Titel: | |
Kurzfassung: | Aktuell laufen wieder Betriebsratswahlen. Die Notwendigkeit einer Neuwahl ergibt sich aus § 13 Abs.1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Danach finden alle vier Jahre Betriebsratswahlen statt. Demgemäß finden die Wahlen noch bis zum 31. Mai statt. Der UBB gibt einen groben Überblick über die vorgeschriebenen unterschiedlichen Wahlverfahren. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 4 |
Seite/n: | 20-21 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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