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Titel:     
 
Wann ist eine 14c-Steuer zu berichtigen?
 
Kurzfassung:     
 
Weist ein Unternehmer zu Unrecht Umsatzsteuer aus und das Finanzamt bekommt Wind davon, schuldet das Unternehmen die Umsatzsteuer, und der Leistungsempfänger hat keinen Vorsteuerabzug. Natürlich kann die fehlerhafte Rechnung nachträglich berichtigt werden. Wie die Berichtigung funktioniert, hat aktuell der Bundesfinanzhof klargestellt.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 9
 
Seite/n:     12
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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