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Titel:     
 
Das aktuelle Urteil: geotechnik 4/2020
 
Kurzfassung:     
 
Bedenkenmitteilung - nicht zu unterschätzen
Wann haftet die Baufirma für Mangelfolgen?
Material zu günstig - Angebotsausschluss?
Qualität - was schuldet das Bauunternehmen wann?
Was ist mit der Pauschale bei Mindermengen?
Recyclingmaterial: Auch ein bisschen Asbest ist zu viel
Der Pauschalpreis ist des Nachtrags Tod?
Bauherr schreibt Material vor - haftet die Baufirma trotzdem?
Kann der AG nachträglich Fristen festlegen?
 
Erschienen in:     geotechnik 43 (2020), Heft 4
 
Seite/n:     329-332
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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