Logo Ernst und Sohn

Vorschau

Autor(en):     
 
Jungwirth, D.
 
Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Die Öffentlichkeit und die Rechtsprechung sehen Risse in Betonbauten als Mangel an, der die Dauerhaftigkeit in Frage stellt. Alle am Bau Beteiligten sind daher aufgefordert, aufklärend zu wirken und widerspruchsfreie, aktualisierte Regeln der Technik zur Erfüllung der Anforderung an die Gebrauchsfähigkeit und die Standsicherheit zu formulieren. Für die Dauerhaftigkeit der Bauwerke ist in erster Linie eine ausreichend dicke und dichte Betondeckung erforderlich; das wird hauptsächlich durch die Ausführungsqualität sichergestellt. Erst an zweiter Stelle kommt die kontrollierte Rißbildung, die durch die Art des Entwurfs, der technologischen Maßnahmen und durch die Wahl der Bewehrung geprägt wird. Hierzu werden Anregungen gegeben; außerdem wird ein fortschrittliches Gesamtkonzept zur Rißbegrenzung durch Bewehrung für Last- und Zwangbean- spruchung vorgeschlagen. Die bisherigen Vorschriften DIN 1045 und 4227 werden einer kritischen Beurteilung unterzogen.
 
Erschienen in:     Beton- und Stahlbetonbau 80 (1985), Heft 7
 
Seite/n:     173-178
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



Ich möchte den Artikel kaufen

Diesen Artikel können Sie für 25 € als PDF (1.15 MB) herunterladen.
Das PDF kann gelesen, gedruckt und gespeichert werden.
Eine Vervielfältigung und Weiterleitung an Dritte ist nicht gestattet.


Um den Bestellvorgang zu starten, geben Sie bitte nun Ihre E-Mail-Adresse ein.
An die angegebene E-Mail-Adresse wird nach abgeschlossener Bestellung
der Link zum Download versendet.

Ihre E-Mail-Adresse


Ich möchte "Beton- und Stahlbetonbau" abonnieren

Dieser Beitrag ist in der Zeitschrift "Beton- und Stahlbetonbau" erschienen. Sie möchten die Zeitschrift näher kennenlernen? Dann bestellen Sie doch ein kostenloses Probeheft der aktuellen Ausgabe oder informieren sich über Inhalt, Preise und alles Weitere auf unserer Website.


Preise inkl. MwSt. und inkl. Versand. Preise für 2017/2018.
€ Preise gelten ausschließlich für Deutschland. Änderungen und Irrtum vorbehalten.