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Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sind Hochbauten in einer frostsicheren Tiefe zu gründen. Bei nicht unterkellerten Gebäuden wird dies i. allg. durch Streifenfundamente unter den Außenwänden erreicht, den sogenannten Frostschürzen oder Frostschutzbanketten. Diese sind häufig statisch entbehrlich, dienen also ausschließlich dem Frostschutz. Hierbei handelt es sich um eine bauphysikalisch kaum belegbare, dennoch immer praktizierte Lösung. Im vorliegenden Beitrag werden Kriterien herausgearbeitet, nach denen auf die Anordnung von Frostschürzen verzichtet werden kann. Grundlage hierfür ist neben eigenen Betrachtungen die ZTVE - StB 94, der Maßnahmen zur Herstellung eines frostsicheren Baugrunds zu entnehmen sind. Die Ausdehnung und entsprechende Anpassung für allgemeine Hochbauten stellt einen Schritt in Richtung wirtschaftliches Bauen dar. Es wird über erste Erkenntnisse in diesem Bereich anhand von bereits von den Autoren ausgeführten Bauten berichtet.
 
Erschienen in:     Bautechnik 76 (1999), Heft 4
 
Seite/n:     311-315
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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