Logo Ernst und Sohn

Preview

Author(s):     
 

 
Title:     
 

 
Abstract:     
 
In der Regel beschaffen sich die an einem Bauvorhaben beteiligten Unternehmen die erforderlichen Materialien selbst. Weisen diese Fehler auf, die dazu führen, dass die Leistung mangelhaft ist, ist die Haftungsfrage schnell geklärt: Der Unternehmer haftet für die von ihm besorgten und verarbeiteten Materialien selbst (Ausnahme: Der Bauherr hat die Materialien strikt vorgegeben und es liegt ein Systemfehler vor).
 
Source:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft (2008), No. 7
 
Page/s:     11
 
Language of Publication:     German



Please send a free sample copy of the journal

Subscribers of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" can download this article free of charge.

I am a subscriber

As a subscriber of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" please log-in stating your customer number and postcode.

Customer number


Postcode