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Abstract: | GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer in der Bauwirtschaft haben (unter anderem) ein steuerliches Problem. Arbeiten sie - was ja nicht allzu selten passiert - am Wochenende, an Feiertagen oder in der Nacht, steht ihnen grundsätzlich erst einmal kein Zuschlag für Feiertags- oder Nachtarbeit zu. Zahlt die GmbH ihm dennoch solche Zuschläge aus, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. |
Source: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), No. 9 |
Page/s: | 13 |
Language of Publication: | German |
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