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Title:     
 

 
Abstract:     
 
Beauftragen Kunden einen Bauhandwerker mit Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in ihrem Privathaushalt, können sie für diese Leistungen in ihrer Einkommensteuererklärung eine Steueranrechnung nach § 35a Abs. 3 EStG beantragen. Für Handwerkerleistungen, die nicht “im Haushalt” stattfinden, lehnen die Finanzämter die Steueranrechnung jedoch ab. Doch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) könnte nun eine Trendwende bringen.
 
Source:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), No. 12
 
Page/s:     18
 
Language of Publication:     German



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