Logo Ernst und Sohn

Preview

Title:     
 
Steuersparmodell Einlage
 
Abstract:     
 
Haben Sie 2015 einen privaten Gegenstand ausschließlich für Ihren Handwerksbetrieb genutzt? Dann kann das einen zusätzlichen Betriebsausgabenabzug und so eine Steuerersparnis bedeuten. Sie können diese Gegenstände steuerlich in Ihren Handwerksbetrieb “einlegen”. Das bedeutet, dass diese im steuerlichen Betriebsvermögen erfasst und steuersparend abgeschrieben werden können. Hier gibt es einfache Spielregeln.
 
Source:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 39 (2016), No. 7
 
Page/s:     17
 
Language of Publication:     German



Please send a free sample copy of the journal

Subscribers of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" can download this article free of charge.

I am a subscriber

As a subscriber of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" please log-in stating your customer number and postcode.

Customer number


Postcode