Artikeldatenbank
Autor(en) | Titel | Zeitschrift | Ausgabe | Seite | Rubrik |
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Gewerbeverlust bei Einbringung | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 9/2018 | 9 | Berichte | |
KurzfassungDie Meinung der Finanzverwaltung ist nicht immer in Stein gemeißelt. Das zeigt ein Urteil zur Frage, ob bei Einbringung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft die gewerbesteuerlichen Verluste der Kapitalgesellschaft auf die Personengesellschaft übergehen können. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil v. 30.1.2017, Az. 10 K 3703/14) hat das entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung bejaht. Nun muss der BFH im Revisionsverfahren ran. x | |||||
Rechnungshof: "ÖPP-Projekte schöpfen Potenzial oft nicht aus" | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 9/2018 | 10-11 | Berichte | |
KurzfassungDer Europäische Rechnungshof (EuRH) veröffentlichte im März dieses Jahres den Sonderbericht Nr. 09/2018 “Öffentlich-private Partnerschaften in der EU: Weitverbreitete Defizite und begrenzte Vorteile”. Die Ergebnisse stützen die in mehreren Resolutionen wiederholte Forderung der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), mittelstandsfeindliche ÖPP-Projekte, insbesondere im Bundesfernstraßenbau, zu stoppen. x | |||||
Konjunktur bremst Digitalisierung | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 9/2018 | 11 | Berichte | |
Kurzfassung“Es mag paradox klingen, doch die Übernahme von modernen digitalen Methoden und Werkzeugen durch das deutsche Baugewerbe stockt aufgrund der aktuellen Hochkonjunktur”, schlägt das “Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum Planen und Bauen” Alarm. Kaum ein Bauherr sei bereit, sein Bauprojekt baubegleitend als ein mögliches Anwendungs- und Übungsfeld für neue digitale Anwendungen und Prozessketten anzubieten. x | |||||
Investitionsabzugsbetrag: Neues zu Verbleibensvoraussetzungen | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 9/2018 | 12 | Berichte | |
KurzfassungUnternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen für geplante Investitionen bereits im Jahr der Planung 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gewinnmindernd geltend machen (sog. Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EstG). Eine der Voraussetzungen ist die so genannte Verbleibensvoraussetzung nach der Investition. x | |||||
Wann ist eine 14c-Steuer zu berichtigen? | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 9/2018 | 12 | Berichte | |
KurzfassungWeist ein Unternehmer zu Unrecht Umsatzsteuer aus und das Finanzamt bekommt Wind davon, schuldet das Unternehmen die Umsatzsteuer, und der Leistungsempfänger hat keinen Vorsteuerabzug. Natürlich kann die fehlerhafte Rechnung nachträglich berichtigt werden. Wie die Berichtigung funktioniert, hat aktuell der Bundesfinanzhof klargestellt. x | |||||
Schalk, Günther | Aktuelles aus der Rechtsprechung | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 9/2018 | 13-14 | Berichte |
KurzfassungVerlängerung der Gewährleistung bei der Abnahme? x | |||||
Schwinn, Michael | Bauunternehmer: Ãœber alternative Strategien nachdenken! | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 9/2018 | 15-16 | Berichte |
KurzfassungHört und liest man derzeit Berichte über die Bauwirtschaft in Deutschland, entsteht der Eindruck, die Situation deutscher Bauunternehmer könne wünschenswerter nicht sein. Zwingen die aktuellen Entwicklungen in der Bauwirtschaft Bauunternehmen dennoch zu einem Strategiewechsel? Die Ergebnisse von Gesprächen mit Führungskräften in Unternehmen sind alarmierend! x | |||||
UBB-Tipp: Kaufpreis bei Immobilienkauf clever aufteilen! | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 9/2018 | 17-18 | Berichte | |
KurzfassungGrunderwerbsteuer beim Immobilienkauf wird nur für den Kaufpreis des Gebäudes sowie des Grund und Bodens fällig. Werden Gegenstände gekauft, die zusätzlich zur Immobilie mitgekauft werden, ist Grunderwerbsteuer tabu. Doch darf das Finanzamt die Kaufpreisaufteilung beanstanden? x | |||||
Musterprozess: Hinzurechnung für Mieten und Pachten | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 9/2018 | 17 | Berichte | |
KurzfassungMieten und Pachten für Werkzeuge und Maschinen müssen dem Gewerbeertrag nach § 8 Nr. 1d GewStG anteilig hinzugerechnet werden. Doch gilt das auch, wenn diese Miet- oder Pachtaufwendungen als Baustelleneinzelkosten aktiviert werden? Eine Frage, die nun der Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren beantworten muss. x | |||||
Rechnungsinhalte: BFH ändert seine Rechtsprechung | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 9/2018 | 18 | Berichte | |
KurzfassungBei Umsatzsteuer- oder Betriebsprüfungen des Finanzamts hat der Rechnungsempfänger häufig den Vorsteuerabzug verloren, wenn in der Eingangsrechnung als Rechnungsadresse nur eine Briefkastenanschrift genannt war. Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung nun geändert. x | |||||
Führungswechsel beim Verband für Lärmschutz | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 9/2018 | 19 | Berichte | |
KurzfassungDer Deutsche Verband für Lärmschutz an Verkehrswegen e.V. (DVLV) hat eine neue Führung: Wie bereits im Rahmen der Mitgliederversammlung angekündigt, hat sich der ehemalige Geschäftsführer des DVLV, Hartmut Basanow, zum 30. Juni 2018 in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet und das Ruder an seinen Nachfolger, Hans-Jürgen Johannink, übergeben. x | |||||
BIM und Lean Construction | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 9/2018 | 20 | Buchtipps | |
UBB-Veranstaltungstipps | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 9/2018 | 20 | Veranstaltungen | |
Inhalt: Bautechnik 8/2018 | Bautechnik | 8/2018 | Inhalt | ||
Titelbild: Bautechnik 8/2018 | Bautechnik | 8/2018 | Titelbild | ||
Kurzfassung
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Zehfuß, Jochen | Moderne Konzepte für den Brandschutz | Bautechnik | 8/2018 | 523 | Editorials |
Schmid, Joachim; Fahrni, Reto; Klippel, Michael; Frangi, Andrea | Brandeinwirkung auf Holzbauteile im Prüfofen und bei realen Bränden | Bautechnik | 8/2018 | 524-534 | Aufsätze |
KurzfassungBrandschutzexperten diskutieren derzeit die Gültigkeit von Brandprüfungen für Holzbauteile. Im Raum steht einerseits die allgemeine Aussage, dass brennbare Bauteile in Prüfungen einer von nicht brennbaren Bauteilen abweichenden thermischen Einwirkung ausgesetzt werden. Andererseits wird darauf hingewiesen, dass die sichere Verwendung von flächigen Holzbauteilen (Massivholzbauteile), z. B. Brettsperrholz, durch Normbrandprüfungen nicht geprüft werden kann, da diese Bauteile die Brandlast erhöhen und somit keine Aussagen im traditionellen Rahmenwerk des Feuerwiderstands getätigt werden können. Der vorliegende Beitrag zeigt Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen nicht brennbaren und brennbaren Bauteilen in Normbrandprüfungen auf. Es wird gezeigt, dass die thermische Einwirkung für nicht brennbare und brennbare Bauteile in Normbrandprüfungen gleichwertig ist, auch wenn es sich um - wie im Falle von Brettsperrholz - großflächige Bauteile handelt. Die durch brennbare Bauteile zusätzlich im Brandraum verbrennende Brandlast kann durch Normbrandprüfungen nicht direkt ermittelt werden. Hierfür müssen, falls notwendig, andere Methoden verwendet werden, die zum Teil erst in der Entwicklung stehen. Die durch brennbare raumbildende Tragstrukturen zusätzliche Brandlast führt nicht zu höheren Temperaturen im Brandraum, sondern zu einer veränderten Brandeinwirkung an der Fassade. Diesem Umstand wird im Moment in Bauordnungen durch verschiedene Regeln Rechnung getragen. x | |||||
Auftrag für Bauabschnitt der BAB 44 um Tunnel Boyenburg vergeben | Bautechnik | 8/2018 | 534 | Nachrichten | |
Zehfuß, Jochen; Sander, Lisa; Schaumann, Peter; Weisheim, Waldemar | Thermische Materialeigenschaften von Brandschutzmaterialien für Naturbrandbeanspruchungen | Bautechnik | 8/2018 | 535-546 | Aufsätze |
KurzfassungZum Schutz von Stahlbauteilen vor einer Brandeinwirkung können Brandschutzmaterialien in Form von Brandschutzplatten, Brandschutzputzen oder reaktiven Brandschutzsystemen zur Anwendung kommen. Ihre thermische Schutzwirkung führt zu einer verzögerten Erwärmung des zu schützenden Stahlbauteils und gewährleistet dadurch einen ausreichend langen Feuerwiderstand. Die Brandschutzmaterialien werden i. d. R. anhand von Brandprüfungen nach der Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK) ausgelegt und entsprechende Verwendbarkeitsnachweise erstellt. Eine detaillierte Kenntnis der thermischen Materialeigenschaften der Brandschutzmaterialien ist hierfür nicht erforderlich. Die bauaufsichtlich eingeführten Eurocodes ermöglichen neben der Standardbemessung nach der ETK grundsätzlich auch eine leistungsbasierte Bemessung für ein natürliches Brandszenario. Im Gegensatz zur ETK, die von einem schnellen und kontinuierlichen Temperaturanstieg ausgeht, wird bei einem Naturbrandszenario ein realistisches Modell eines Brands (Entwicklungsphase, Vollbrand und Abkühlphase) abgebildet, dessen Verlauf in Abhängigkeit von den vorhandenen Brandlasten, den Ventilationsverhältnissen und der Brandraumgeometrie individuell ist. Die Auslegung der Schutzmaßnahmen für natürliche Brände kann daher nicht auf Grundlage der Standard-Brandprüfungen erfolgen. Für die leistungsbasierte Bemessung brandbeanspruchter geschützter Stahlbauteile ist die temperaturabhängige Formulierung der thermischen Materialkennwerte sowohl für einen Temperaturanstieg als auch eine anschließende Abnahme der Brandbeanspruchung unabdingbar. Bis dato sind die thermischen Materialkennwerte von Brandschutzbekleidungen insbesondere für die Abkühlphase lückenhaft. x | |||||
Reiners, Jochen; Müller, Christoph | Einfluss der Zusammensetzung von Zementstein auf das Abplatzverhalten von Beton im Brandfall | Bautechnik | 8/2018 | 547-558 | Berichte |
KurzfassungLaut Eurocode 2, Teil 1-2 sind explosive Betonabplatzungen im Brandfall unwahrscheinlich, wenn der Feuchtegehalt des Betons weniger als k Gew.-% beträgt. Bei über k Gew.-% des Betons sollte eine genauere Beurteilung der Art der Gesteinskörnung, der Durchlässigkeit und der Erwärmungsgeschwindigkeit in Betracht gezogen werden. In einem Forschungsvorhaben am VDZ wurde untersucht, welche Feuchtegehalte und -verteilungen bei Betonen verschiedener Zusammensetzungen bei üblichen Umweltbedingungen typischerweise vorliegen, um so eine Abschätzung zur Frage zu ermöglichen, in welchen Fällen gemäß Eurocode 2, Teil 1-2 explosive Betonabplatzungen unwahrscheinlich sind. x | |||||
Spennes, Georg; Börger, Kristian; Tillmann, Frank | Nachweise mit Methoden des Brandschutzingenieurwesens im Rahmen der MIndBauRL | Bautechnik | 8/2018 | 559-566 | Berichte |
KurzfassungDie Bewertung und Auslegung von Industriebauten hinsichtlich brandschutztechnischer Anforderungen erfolgt in Deutschland auf Grundlage der Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (MIndBauRL). Durch die Einführung als technische Baubestimmung in den jeweiligen Bundesländern ist sie als anerkannte Regel der Technik für den Bauherrn verbindlich anzuwenden. Im Gegensatz zu den rein deskriptiven Vorgaben der Muster-Bauordnung (MBO) erschließt sich aus der Anwendung leistungsorientierter Berechnungsverfahren das Potenzial einer risikogerechten Bewertung des Gebäudes. Da jedoch auch die Verfahren nach Abschnitt 4 MIndBauRL die Gesamtheit der in den Geltungsbereich der Richtlinie fallenden Bauten abdecken müssen, kann eine entsprechende Auslegung der Gebäudestruktur weiterhin äußerst konservativ ausfallen. Die alternative Nachweisführung mit Methoden des Brandschutzingenieurwesens zur Erfüllung der Mindestanforderungen an den Brandschutz in Industriebauten kann daher eine sinnvolle Ergänzung zu den bewährten Verfahren darstellen. Am Beispiel einer chemisch-technischen Produktionsanlage werden die Grundzüge der Nachweisführung von der Definition eines geeigneten Brandszenarios über die Modellierung eines Bemessungsbrands bis hin zum Nachweis der Standsicherheit im Brandfall demonstriert. x | |||||
Stumpf, Martin; Reinhardt, Achim; Wörner, Sven | Neubau Übungshalle für die Staatliche Feuerwehrschule Würzburg | Bautechnik | 8/2018 | 567-573 | Berichte |
KurzfassungAuf dem Gelände der Staatlichen Feuerwehrschule in Würzburg entstand eine neue Halle mit 77 m Länge und einer Breite von 40 m. Auf diesem “Spielplatz für große Jungs und starke Mädchen” ist es künftig möglich, wetterunabhängig und realitätsnah Feuerwehreinsätze jeder Art zu üben. Innerhalb der 21 m hohen Halle sind vielfältige Übungsszenarien möglich. Im Halleninnenraum sind neben einer vierstöckigen Gebäudezeile, in der verschiedenste Nutzungen vom Mehrfamilienhaus über einen Einkaufsladen bis hin zu einem Labor simuliert werden, noch ein Hochregallager und ein Hochhaus mit acht Stockwerken enthalten. Dieses Hochhaus mit einer Höhe von fast 30 m ragt über das Hallendach hinaus und wird durch eine aufgesetzte Haube vor der Witterung geschützt. x | |||||
Zwei HCU-Professorinnen erhalten Hamburger Lehrpreis für exzellente Hochschullehre | Bautechnik | 8/2018 | 573 | Nachrichten | |
Kanitz, Andreas; Zehfuß, Jochen | Konzeptionelle Optimierung der Entrauchung von Atrien | Bautechnik | 8/2018 | 574-583 | Berichte |
KurzfassungAtrien stellen durch ihre geometrischen Rahmenbedingungen verbunden mit Anforderungen an ein flexibles und breit aufgestelltes Nutzungskonzept sowie die oft eingeschränkten Möglichkeiten beim Schutz mit Sprinklern besondere Herausforderungen bei der schutzzielorientierten Konzeption der Entrauchung dar. x | |||||
ade , Ivan | Mehrvergütungsansprüche für Allgemeine Geschäftskosten nach dem Äquivalenzprinzip für Mehr- und Mindermengen sowie für Behinderung bei VOB-Verträgen | Bautechnik | 8/2018 | 584-589 | Aufsätze |
KurzfassungDie Lösungsansätze für Mehrvergütungsansprüche (MVA) für Allgemeine Geschäftskosten (AGK) unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips für geänderte und zusätzliche Leistungen nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B und in Ansätzen auch für Behinderungen nach § 6 Abs. 6 VOB/B wurden in vorangegangenen Beiträgen bereits dargestellt. In diesem Beitrag werden daher die MVA der AGK aus Mehr- und Mindermengen nach § 2 Abs. 3 VOB/B unter Beachtung des Äquivalenzprinzips erläutert und es wird eine dezidierte Betrachtung der MVA für AGK aus Behinderungen nach § 6 Abs. 6 VOB/B bzw. § 642 BGB gegeben. x |