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Steuerrisiko bei Darlehen an Enkel-KapitalgesellschaftUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201612Berichte

Abstract

Betreibt ein Bauunternehmen seine Geschäfte im Rahmen einer GmbH oder einer AG und gewährt einer ausländischen Kapitalgesellschaft ein Darlehen, an der seine Tochtergesellschaft beteiligt ist, birgt der Darlehensausfall ein steuerliches Risiko. Denn ist das Darlehen unbesichert, kommt es zu einer Einkommenskorrektur.

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Barwitz, ThomasErfolgsfaktor Baulohn - nutzen Sie ihn schon?UnternehmerBrief Bauwirtschaft7/201612-13Berichte

Abstract

Die Organisation des Baulohns ist ein wichtiges Steuerungselement im Baubetrieb. Denn die Lohnabrechnung beinhaltet wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die jedem Chef bei der Führung seines Betriebs nützlich sind. Doch nicht alle Betriebe schenken dem Baulohn die Aufmerksamkeit, die ihm gebührt. Welchen Status hat der Baulohn bei Ihnen: “Nerviges Muss” oder Steuerungsinstrument? Baulohn ist Chefsache und bedarf einer strukturierten und professionellen Organisation.

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Gesonderter Ausweis des Lohnanteils in der RechnungUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201612Berichte

Abstract

Viele Kunden geben Bauunternehmen einen Zuschlag für Handwerkerleistungen in ihrem Eigenheim, weil sie so das Finanzamt an den Kosten beteiligen können. Die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen gibt es allerdings nur für den Lohnanteil. Deshalb fordern Privatkunden häufig eine aufgeschlüsselte Rechnung. Ist der Bauunternehmer dazu verpflichtet?

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Faktischer Geschäftsführer: Zuschläge sind tabu!UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201612Berichte

Abstract

Bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern führen Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Das Finanzgericht Münster stellte nun klar, dass diese Grundsätze auch für einen “faktischen” Geschäftsführer gelten.

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Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201612-13Berichte

Abstract

Wie klug muss eine Baufirma sein?
Dokumentation fehlt - darf Bauherr Abnahme verweigern?
Entschädigungsanspruch bei funktionaler Ausschreibung?

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Geburtstagsfeier auf Kosten des Finanzamts?UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201612Berichte

Abstract

Feiert ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer mit der Belegschaft und mit Kunden seinen Geburtstag, kann er die Kosten der Feier als Werbungskosten in Anlage N seiner Einkommensteuererklärung eintragen. Damit das Finanzamt mitspielt, muss er sich jedoch an ein paar Spielregeln halten.

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News, Urteile und AnweisungenUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201612Berichte

Abstract

No short description available.

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Dienstwagenbesteuerung bei Leasing-SonderzahlungUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201612Berichte

Abstract

Bekommt ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt, muss für die Privatfahrten ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Kompliziert wurde es bei der Ermittlung dieses Privatanteils immer dann, wenn für den Dienstwagen ein Fahrtenbuch geführt wurde und der Dienstwagen geleast wurde.

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Ist-Besteuerung ohne Antrag?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201512Berichte

Abstract

Gewerbliche Unternehmer, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln und deren Vorjahresumsatz nicht über 500.000 Euro lag, profitieren umsatzsteuerlich von der Ist-Besteuerung (§ 20 Abs. 1 UStG). Kann das Finanzamt einem Bauunternehmer einen Strich durch die Rechnung machen, wenn er die Ist-Besteuerung nicht extra beantragt hat? Die Antwort kommt aktuell vom Bundesfinanzhof.

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Betriebsveranstaltungen: BMF erläutert BesonderheitenUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201512Berichte

Abstract

Seit 1.1.2015 gelten lohnsteuerlich und umsatzsteuerlich neue gesetzliche Vorgaben für Betriebsveranstaltungen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem ausführlichen Schreiben Stellung dazu genommen, wann bei einer Betriebsveranstaltung Lohnsteuer fällig werden kann und wann eine Vorsteuerkürzung droht.

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Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201512-13Berichte

Abstract

Darf die Baufirma eine “Billiglösung” anbieten?
Baumängel (1) - Mangelbeseitigung oder Minderung?
Baumängel (2) - “unendliches” Nachbesserungsrecht?

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Wann ist eine geerbte Immobilie von der Erbschaftsteuer befreit?UnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201512Berichte

Abstract

Erbt ein Kind von seinen Eltern deren Eigenheim und zieht danach dort ein, kann das ein Fall sein, bei dem das Finanzamt unabhängig vom Wert der Immobilie keine Erbschaftsteuer festsetzt. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen allerdings nicht nach den Buchstaben des Gesetzes vor, kippt die Befreiung von der Erbschaftsteuer.

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Steuervorteile für ehemalige Studenten der Jahre 2008 bis 2010UnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201512Berichte

Abstract

Haben Sie in den Jahren 2008 bis 2010 im Rahmen eines Zweitstudiums zum Beispiel Bauingenieurswesen oder Architektur studiert und für diese Jahre keine Steuererklärung eingereicht, können Sie dem Finanzamt die Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrem Studium nachträglich präsentieren. Das Finanzamt verrechnet die “Verluste” dann steuersparend in dem Jahr, in dem Sie erstmals steuerpflichtige Einkünfte erzielt haben. Das hat aktuell der Bundesfinanzhof in einem Urteil klargestellt (BFH, Urteil v. 13.1.2015, Az. IX R 22/14).

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Dauerbrenner § 13b UStG: Antworten auf PraxisfragenUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201512-14Berichte

Abstract

Die dauernden Änderungen zum § 13b UStG für Bauleistungen, die Neuregelungen für Metalllieferungen und die zahlreichenden “klarstellenden” Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Steuerschuldnerschaft führen in der Praxis in Baubetrieben weniger zu mehr Klarheit als zu noch mehr Unsicherheit in der Bauwirtschaft. Gefahr droht auch bei Betriebsprüfungen. Der UBB gibt daher Antworten auf die wichtigsten Fragen, die in der Praxis immer wieder virulent werden.

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Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb: Musterprozess läuftUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201512Berichte

Abstract

Nutzen Sie als Unternehmer Ihren Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, lässt das Finanzamt wie bei Fahrten eines Arbeitnehmers zur Arbeit nur die Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Kilometer für die einfache Strecke zum Abzug zu. Das führt in der Praxis meist zur Kürzung des Betriebsausgabenabzugs. Doch diese Kürzung des Betriebsausgabenabzugs lässt sich möglicherweise deutlich drücken.

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Vorsicht beim Prosit: Steuerfalle bei Wein, Champagner & CoUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201512Berichte

Abstract

Sogar bei Baufirmen soll es ja immer wieder einmal einen Grund zum Feiern geben - sei es im Rahmen eines erfolgreichen Vertragsschlusses oder am Ende eines gelungenen gemeinsamen Projekts mit einem Kunden. Aber Vorsicht: Selbst beim Feiern sitzt das Finanzamt mit am Tisch: Laden Sie Geschäftsfreunde oder Kunden zu einer Besprechung in ein Restaurant oder in ein Wirtshaus ein, sind diese Bewirtungskosten nur zu 70% als Betriebsausgabe vom Gewinn abziehbar. Dasselbe soll für Weinausschank gelten, der anlässlich einer Besprechung in den Firmenräumen stattfindet. Eine neue Sichtweise mit steuerlich fatalen Folgen...

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Rott, NatalieArchitektenhonorarrechnung: Wann ist sie prüfbar?UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201512-15Berichte

Abstract

Nicht selten kommt es bei Bauvorhaben zum Streit zwischen Bauherr und Architekt/Ingenieur hinsichtlich der Höhe von Honoraren. Spätestens vor Gericht hat der Architekt die Voraussetzungen seines Honoraranspruchs darzulegen und zu beweisen. Dabei spielt die Prüfbarkeit der Honorarschlussrechnung eine zentrale Rolle. Wendet der Auftraggeber (AG) die fehlende Prüfbarkeit einer Rechnung innerhalb der Prüffrist ein, wird der Honoraranspruch nicht fällig (vgl. § 15 Abs. 1 HOAI) und kann nicht durchgesetzt werden. Daneben kann der AG im Prozess die Forderungshöhe bestreiten, so dass der Auftragnehmer (AN) seine Ansprüche prüfbar darlegen muss.

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Englert, FlorianAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201512-13Berichte

Abstract

Fälligkeit und Minderung auch ohne Abnahme!
Baugrundrisiko: Doch vom Auftragnehmer zu tragen?

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Neues zur Erbschafts- und Schenkungssteuer bei BetriebsübergangUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201512Berichte

Abstract

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 17.12.2014 (Az. 1 BvL 21/12) zur Erbschafts- und Schenkungssteuer von Betriebsvermögen sorgt für Schlagzeilen. Worum ging es dabei? Welche Folgen sind zu erwarten? Wie sollten Baufirmen und Bauhandwerksbetriebe vorgehen, wenn die Betriebsnachfolge in naher Zukunft stattfinden soll? Der UBB gibt Antworten.

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Sindermann, Thomas; Mechnig, MichaelIst die gerichtsfeste Baustellendokumentation eine Utopie? Ansprüche aus Bauablaufstörungen setzen konkrete Nachweise vorausUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201512-14Berichte

Abstract

Spätestens, wenn eine Baufirma vor Gericht versucht, Ansprüche wegen gestörten Bauablaufs oder Mehrvergütungsansprüche wegen geänderter oder zusätzlicher Leistungen geltend zu machen, wird den Teilnehmern nicht selten schmerzlich bewusst: Dokumentation spielt eine entscheidende Rolle. Das OLG Köln (Urteil vom 28.01.2014 - 24 U 199/12) etwa hat im Januar 2014 unter Bezugnahme auf Grundsatzentscheidungen des BGH aus den Jahren 1986, 2002 und 2005 vor Augen geführt, welche Maßstäbe die Rechtsprechung an die Darlegung von Ansprüchen aus Bauablaufstörungen stellt. Neben der “adäquat-kausalen Nachweisführung” und einer “bauablaufbezogenen Darstellung” wird auch der “Baustellendokumentation” eine zentrale Bedeutung beigemessen. Eine unzureichende Dokumentation geht regelmäßig zu Lasten des Auftragnehmers.

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Fischer, Hans-WalterBauhaftungspolice begrenzt Risiko für FührungskräfteUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201412Berichte

Abstract

Mit der Übernahme einer führenden Position in einem Unternehmen ist eine große Verantwortung verbunden. In der Regel haften Geschäftsführer, Vorstände und Führungsorgane für Schäden, die ihrem Unternehmen durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstanden sind, mit ihrem privaten Vermögen. Das stellt ein enormes finanzielles Risiko für den Manager dar, denn die Höhe der Haftung ist unbegrenzt. Ersatzansprüche in Millionenhöhe sind möglich. So kann sich ein einziger Fehler im unternehmerischen Wirken des Managers äußerst bedrohlich auf seine finanzielle Existenz auswirken. Schutz bietet hier eine Manager-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung).

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Englert, FlorianAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201412-13Berichte

Abstract

Was umfasst eine Beratung durch einen Architekten?
Fleißige Richterin: daher befangen?

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Englert, FlorianAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201412-13Berichte

Abstract

Säumiger Auftraggeber - § 2 Abs. 5 VOB/B greift
Individualvereinbarung = AGB? Kurioses aus Frankfurt

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Minijobs: Befreiung von der RentenversicherungspflichtUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201412Berichte

Abstract

Ein Minijobber kann sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dazu muss er bei seinem Arbeitgeber den Befreiungsantrag stellen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Minijob-Zentrale innerhalb von sechs Wochen (42 Kalendertagen) über die Befreiung zu informieren. Verbummelt der Arbeitgeber diese Meldefrist, greift die Befreiung des Minijobbers von der Rentenversicherungspflicht erst nach Ablauf des Kalendermonats, der dem Kalendermonat des Eingangs der Meldung folgt.

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Vorsteuerabzug: Aussagekräftige Leistungsbeschreibung nötigUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201412-13Berichte

Abstract

Sind Sie selbstständig und erbringen umsatzsteuerpflichtige Leistungen, steht Ihnen für die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen eine Vorsteuererstattung zu. Doch ist die Leistungsbeschreibung in einer Eingangsrechnung zu schwammig, kippt der Vorsteuerabzug. Es gibt jedoch noch einen Rettungsanker, mit dem trotz einer sehr vagen Leistungsbeschreibung der Vorsteuerabzug gerettet ist.

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