Die Redaktion entscheidet nach technisch-wissenschaftlichen Kriterien über die Annahme eines Beitrages. Mit der Abgabe seines Manuskriptes erkennt der Verfasser folgende Voraussetzungen bindend an:
Es bestehen folgende Möglichkeiten einer Veröffentlichung:
Aufsätze sind Erstveröffentlichungen, die in ähnlicher Form weder ganz noch teilweise bereits erschienen oder andernorts eingereicht sind. Dies gilt auch für Schriftenreihen von Instituten und Hochschulen oder Hauszeitschriften von Firmen. Ohne Einverständnis des Verfassers und der Redaktion darf der Aufsatz innerhalb eines Jahres nach Erscheinen an keiner anderen Stelle veröffentlicht werden.
Berichte sind Beiträge, die bereits an anderer Stelle ganz oder teilweise erschienen sind. Sie müssen durch Quellenangabe als Zweitveröffentlichung erkennbar sein. Die Nachdruckgenehmigung liegt in der Verantwortung des Berichterstatters. Berichte können sein: Referate über Beiträge aus anderen Publikationen, technische Mitteilungen, Auszüge aus veröffentlichten Forschungsberichten, Reportagen, diverse Statements u. dgl.
Zuschriften und Erwiderungen zu Aufsätzen und Berichten sind erwünscht. Sie sollen sachlich und zwischen den Verfassern vor Veröffentlichung abgestimmt sein. Für die Redaktion wird eine Kopie vom gesamten Schriftwechsel erbeten. Die Diskussion wird im Einvernehmen mit der Redaktion abgeschlossen. Für den Inhalt übernimmt die Redaktion keine Verantwortung, sie kann jedoch den Umfang beschränken und Fristen für die Einsendungen setzen.
Ergänzung zu den Zeitschriften Beton & Stahlbetonbau, Geomechanics and Tunneling sowie Structural Concrete
Jeder Beitrag wird von mindestens einem unabhängigem externen Fachmann rezensiert. Die Zusage der Veröffentlichung kann diesbezüglich vorbehaltlich sein. Der Beitrag gilt damit als "reviewed paper".
Es dürfen maximal vier Autoren genannt werden und von allen Beteiligten sind Emailadressen sowie Photos einzureichen.