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Autor(en):     
 
Schulze, J.
 
Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Die Auswertung von Meßergebnissen hinsichtlich des Luft- und Trittschallschutzes von Wohnungstrenndecken in Plattenbauten der ehemaligen DDR ergab eine Unterschreitung der Anforderung an die Luftschalldämmung um im Mittel 1,6 dB. Bei der Trittschalldämmung ergaben Fußböden mit Trockenestrichen ausreichende Meßwerte, dagegen unterschreiten Fußböden aus Verbundestrich mit PVC-Verbundbelag die Anforderungen im Mittel um 0,7 dB. Auf der Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten wurden anstelle der Verbundestriche verschiedene Trockenestriche in einem Plattenbau vom Typ QP 64 eingebaut. Über die Ergebnisse wird berichtet. Wichtig war die Erkenntnis, daß das Rohbausystem der Plattenbauten zur Erfüllung der Anforderungen der Norm 4109:1989-11 an Wohnungstrenndecken ausreichend ist, wenn anstelle der Verbundestriche geeignete Fußböden eingebaut werden. Zusatzmaßnahmen an den flankierenden Bauteilen sind nicht erforderlich.
 
Erschienen in:     Bauphysik 17 (1995), Heft 5
 
Seite/n:     138-143
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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