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Durch regnerische Untersuchungen wird der Frage nachgegangen, ob bei extrem diffusionsoffenen Unterdächern auf eine Dampfsperre ganz verzichtet werden kann, wie teilweise behauptet wird. Ein Vergleich von Ergebnissen des Normberechnungsverfahrens nach Glaser mit Ergebnissen moderner, experimentell verifizierter Berechnungsmethoden zeigt eine weitgehende Übereinstimmung der während der Heizperiode im Dach anfallenden Tauwassermengen, solange Strahlungsenergiegewinne unberücksichtigt bleiben. Danach wird Schrägdachkonstruktionen ohne raumseitige Dampfsperre theoretisch unkritisch, wenn das Unterdach einen Diffusionswiderstand von höchstens 0,02 m besitzt. Bezieht man jedoch eine eventuelle Verschmutzung oder Alterung des Unterdaches sowie mögliche Fehlstellen in der raumseitigen Bekleidung in die praktische Beurteilung ein, erscheint eine dampfbremsende Schicht unterhalb der Dämmung mit einem Diffusionswiderstand von 1-2 m weiterhin geboten.
 
Erschienen in:     Bauphysik 18 (1996), Heft 1
 
Seite/n:     7-10
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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