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Zur Frage der Überbrückung von Bewegungsfugen durch Wärmedämmverbundsysteme gibt es unterschiedliche Meinungen: Die Anwender weisen auf gute Erfahrungen in der Praxis hin, rechnerische Untersuchungen lassen hingegen eine spezielle Überprüfung für zweckmäßig erscheinen, die bisher bei der Zulassung solcher Systeme gefordert worden ist. Untersuchungen an einem Fachwerk-Versuchshaus mit nachträglich aufgebrachtem Wärmedämmverbundsystem bestätigen dessen fugenüberbrückende Eigenschaft beim Schwinden des Fachwerkholzes. Demnach ist bei Dämmschichtdicken von mindestens 80 mm ein Nachweis der Fugenüberbrückungs-Fähigkeit generell nicht erforderlich.
 
Erschienen in:     Bauphysik 20 (1998), Heft 5
 
Seite/n:     140-144
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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