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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass Auftraggeber Skontoabzüge bei der Vergabeentscheidung nur sehr eingeschränkt werten müssen.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft (2008), Heft 6
 
Seite/n:     1
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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